Spitalleistung nach Wunsch
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt lediglich den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals (Notfälle ausgenommen). Bei ausserkantonalen Spitalbehandlungen vergütet sie höchstens den Tarif, der am Wohnort des Patienten gilt. Unsere Spitalzusatzversicherung ermöglicht Ihnen freie Hand bei der Wahl, den Leistungen und dem Komfort Ihres Spitalaufenthalts. Sie schützt Sie vor allfälligen Mehrkosten und garantiert Ihnen jederzeit den optimalen Service für Ihre Bedürfnisse.
Zusatzoptionen mit der Spitaltaggeldversicherung
Mit unserer Spitaltaggeldversicherung können Sie Mehrkosten abdecken, die bei einem Spitalaufenthalt entstehen können. Wie Sie das Taggeld verwenden steht Ihnen völlig frei. Sie können es zum Beispiel einsetzen für
- Einkommensausfälle
- Kosten für eine Haushaltshilfe oder die Kinderbetreuung
- Reisekosten
- die Mehrkosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer im Spital
Sie können die Spitaltaggeldversicherung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen. Nachstehend zeigen wir Ihnen die verschiedenen Optionen auf:
Unsere Spitalzusatzversicherungen |
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Taggeldbetrag |
Das versicherbare Taggeld beträgt zwischen CHF 50.– und CHF 500.– (in 50er-Schritten) |
Leistungsbeginn |
Entscheiden Sie, ob das Taggeld ab dem 2. oder ab dem 4. Aufenthaltstag im Spital ausbezahlt wird. |
Leistungsdauer |
Wählen Sie zwischen 30, 60 oder 90 Tagen pro Kalenderjahr. |
Unfalldeckung |
Die Unfalldeckung kann ein- oder ausgeschlossen werden. |
Schliessen Sie die wichtigsten Lücken aus der Grundversicherung
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