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Unfälle und Transportkosten
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Unsere Lernende, Sarah Hauser, hat den Mann befragt, der es wissen muss: Stefan Wilms, Leiter Ressort Finanzen, erklärt im Video-Interview die Gründe für den Prämienanstieg.
Zusammenfassend kann man sagen, die Prämien steigen aufgrund des medizinischen Fortschritts und der zunehmenden Nachfrage nach medizinischen Leistungen. Bereits heute fliessen rund 96,5 Prozent der Prämien direkt in die medizinischen Leistungen. Mit dem Geld werden Spitalrechnungen, Behandlungen und Medikamente bezahlt. Aus der Menge der beanspruchten Leistungen und deren Kosten wird die Höhe der Prämie berechnet.
Warum bezahlen Sie zum Beispiel in der Stadt Zürich höhere Prämien, als in kleineren Städten? Je mehr Ärzte, Spitäler und Apotheken in einer Region angesiedelt sind, desto höher sind die Gesundheitskosten und somit auch die Krankenkassenprämien. Wenn Sie in einer Stadt wie Zürich, Bern oder Genf wohnen, bezahlen Sie zwar mehr Prämien in der Grundversicherung, doch gleichzeitig profitieren Sie von einem breiteren Angebot an alternativen Heilmethoden wie bspw. Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie. Solche und weitere Angebote werden oftmals über die Zusatzversicherung gedeckt.
Sobald Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, erfolgt aus gesetzlichen Gründen der automatische Wechsel in die nächsthöhere Alterskategorie. Weil dann der bisherige Prämienrabatt entfällt, kommt es zu einem Anstieg der Prämie.
Die Prämien steigen altersbedingt nochmals im Jahr des 25. Geburtstags.
Neu können Versicherte mit einer Grundversicherung, einer Zusatzversicherung Spital oder Spitaltaggeld kostenlos eine medizinische Zweitmeinung einholen. Egal, ob bei Krankheit oder Unfall.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenversicherer, bei allen Kunden mit einer Grundversicherung einen Gesundheitsförderungs-Beitrag einzuziehen. Per Januar 2018 steigt der Betrag von 3.60 Franken auf 4.80 Franken pro Jahr.
Neu dürfen Rabatte im Rahmen von Kollektivverträgen nur noch gegeben werden, wenn das versicherte Kollektiv günstiger ist als die Einzelversicherten. Dabei werden die Rabatte pro Produkt berechnet. Kann der Rabatt nachgewiesen werden, profitiert das versicherte Kollektiv wie bisher oder sogar mehr. Falls nicht, wird der Rabatt zum 1.1.2018 entsprechend angepasst.